Genehmigungen und Vorschriften

Regenwassernutzungsanlagen nach dem Stand der Technik, für die Verwendung von Regenwasser zum Zwecke der WC-Spülung, Gartenbewässerung und zum Wäschewaschen in privaten oder öffentlichen Gebäuden stellen kein hygienisches Risiko für die Nutzer dar. Entscheidend für einen dauerhaft sicheren Betrieb und wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Regenwassernutzung bei den entsprechenden öffentlichen Stellen sind die fachgerechte Planung und Bauausführung, regelmäßige Wartung sowie die strikte Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Normen.

Genehmigungen

Der Bau und der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen kann nicht untersagt werden, sofern die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.

Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich, jedoch ist die Errichtung einer Anlage dem örtlichen Wasserversorger mitzuteilen.

Gesetzliche Vorschriften und Normen

In den wichtigsten rechtlichen und technischen Vorschriften (Trinkwasserverordnung, DIN 1986, DIN 1988, DIN 1989, DIN 2000 und DIN 2001) sind u.a. folgende Punkte zwingend vorgeschrieben:

Um das Trinkwassernetz vor einer Belastung durch Keime zu schützen, muß eine eindeutige Trennung zwischen Regen- und Trinkwasser vorgenommen werden (Vorschrift der DVGW). Nachspeisung von Trinkwasser in den Regenwasserspeicher oder in den Nachspeisebehälter nur im freien Auslauf oberhalb des höchstmöglichen Wasserstandes (Rückstauebene). Dauerhafte und eindeutige Kennzeichnung aller Regenwasserleitungen (unter Putz mit Trassenbändern, auf Putz mit Klebefahnen) sowie aller Zapfstellen.

Zapfstellen für Regenwasser sind gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Entnahme - vor allem durch Kinder - zu sichern (z.B. mittels abnehmbarer Steckschlüssel oder abschließbarer Ventiloberteile).

Sicherung gegen das Eindringen von Schmutzwasser (Rückstau) aus der Abwasserkanalisation.

Förderungen

Viele Kommunen und Länder fördern die Installation einer Regenwasser-Nutzungsanlage in Form von Zuschüssen, da hierdurch die öffentlichen Abwasseranlagen kleiner dimensioniert und direkt Kosten eingespart werden können.

Die Anlagenbetreiber werden nicht nur bezuschusst, häufig werden sie auch bei der Berechnung der Abwassergebühren begünstigt, fragen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Umweltamt nach.

Wir sind gerne bei der Beantragung von Fördergeldern behilflich.

Zuletzt angesehen